DiEM25 Mitglieder haben zu diesem Thema einen gemeinsamen Beschluss gefasst. Werde Mitglied, um das nächste Mal stimmberechtigt zu sein!
1. Das Original:
Die Amtszeit der ersten Mitglieder des BG (Beschlussfassendes Gremium) beträgt sechs Monate. Nach den ersten sechs Monaten wird die Hälfte (50) der BG-Mitglieder ersetzt (wiederum durch eine zufällige Auslosung unter den Mitgliedern, die ihr Interesse an einer Mitgliedschaft bekundet haben). Alle drei Monate findet eine erneute Auslosung statt, die sicherstellt, dass jedes BG-Mitglied eine Amtszeit von sechs Monaten hat (mit Ausnahme der Gründungsmitglieder, die länger im Amt sind) und dass die Hälfte der BG-Mitglieder alle drei Monate erneuert wird.
Wechsel zu:
Die Amtszeit der Mitglieder im BG (Beschlussfassendes Gremium) beträgt 12 Monate. Alle sechs Monate wird die Hälfte (50) der BG-Mitglieder durch eine Zufallsauslosung unter den Mitgliedern ersetzt, die ihr Interesse an einer Mitgliedschaft im BG bekundet haben. Sollte dieser Rhythmus jemals unterbrochen und neu gestartet werden müssen oder sollten bis zur Halbzeit mehr als 10 Mitglieder des BG ausgeschieden sein, kann die Anzahl der fehlenden Personen für eine 6-monatige Amtszeit nach dem Zufallsprinzip ausgelost werden.
2. Als vorletzten Absatz hinzufügen:
Der BG wird manchmal gebeten, ein Urteil über ein Mitglied abzugeben (z.B. Erfüllung von Anforderungen für eine bestimmte Funktion oder Beurteilung eines Falles, bezogen auf den Verhaltenskodex vorgelegt wird). In Fällen, die unklar sind, sollte das BG zwei Vertreter*innen (eine Frau, einen Mann) ernennen, die die beteiligten Personen befragen. Die Koordination des BG, in der Regel ein Mitglied des KK, organisiert und moderiert zu diesem Zweck ein Videogespräch und zeichnet es auf. Das Video wird dem BG zur Verfügung gestellt, damit eine endgültige Entscheidung getroffen werden kann.
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