Die Verbesserung der Koordination der nationalen Kollektive und der Wahlflügel mit dem CC - Abstimmungsergebnis der DiEM25 Mitglieder

DiEM25 Mitglieder haben zu diesem Thema einen gemeinsamen Beschluss gefasst. Werde Mitglied, um das nächste Mal stimmberechtigt zu sein!

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Die Verbesserung der Koordination der nationalen Kollektive und der Wahlflügel mit dem CC

ja

91.71%

nein

8.29%

In den vergangenen vier Jahren haben wir in den gewählten Kollektiven von DiEM25 häufig die folgenden Probleme erlebt:

1.         Mitglieder von Kollektiven, die kurz nach ihrer Wahl verschwinden, weil ihnen nicht klar war, wie viel Arbeit auf sie zukommen würde, oder die feststellen, dass sie mit Teilen unserer Organisationsprinzipien, den aufgestellten Richtlinien und der politischen Haltung nicht einverstanden sind.

2.         Nationale Vertretungen von DiEM25 werden benutzt, um eine Haltung zu fördern, die im Widerspruch zur internationalen Haltung von DiEM25 steht, oder um für eine politische Partei/Kandidatin zu werben, die DiEM25 nicht offiziell unterstützt.

3.         Veröffentlichtes Material weicht oft von den offiziellen Positionen von DiEM25 ab oder ist nicht mit den Prioritäten und Strategien der Bewegung koordiniert.

4.         Während der Wahlperioden kommt die Arbeit in diesem Land zum Erliegen.

Um das Problem des Verschwindens gewählter Mitglieder anzugehen, ohne den offenen und pluralistischen Charakter unserer Kollektive ändern zu wollen, wird DiEM25 nun vor der eigentlichen Kandidatur Vorgespräche mit den Kandidaten*innen dieser Kollektive führen, um sicherzustellen, dass die Kandidaten*innen tatsächlich gut informiert sind und sowohl die Ideale, Verfahren, Grundsätze und politischen Positionen der Bewegung als auch die Anforderungen des Amtes hinsichtlich Zeit und Verfügbarkeit verstehen.

Ein neues technisches Verfahren wird es den Mitgliedern ermöglichen, begründete Einwände gegen die Kandidatur bestimmter Mitglieder zu erheben. Der Ausschuss, der die Vorgespräche führt, muss dann den Einspruch untersuchen und dem Beschlussfassenden Gremium (VC) einen Beschlussvorschlag (für oder gegen den Einspruch) unterbreiten.

Aus Gründen der Transparenz werden die Vorgespräche nach Rotationsprinzip immer von vier verschiedenen Personen durchgeführt: einem gewählten und einem ernannten Mitglied des CC, einem nach dem Zufallsprinzip ausgewählten Mitglied des VC und einem Mitglied eines NC aus einem anderen Land als dem, in dem die Wahl stattfindet. Wenn die Mehrheit der Gruppe der Meinung ist, dass bestimmte Langzeit-DiEMer, die sich zur Wahl stellen, nicht befragt werden müssen, kann sie (mit 3/4 Mehrheit) dafür stimmen, dass diese nicht befragt werden.

Um alle anderen erwähnten Probleme anzugehen, wollen wir auf Ebene der NCs mehr Personen mit bestimmten Funktionen einführen, d.h. Personen, die aufgrund ihrer Berufserfahrung in Grafikdesign, PR, Finanzen und ähnlichem ausgewählt oder eingestellt werden, so dass sich die gewählten Mitglieder der NCs auf die Weiterentwicklung der Bewegung, Analyse und Vertretung von DiEM25 nach außen konzentrieren können. Dies bedeutet auch, dass der/die Pressesprecher*in, die Person für soziale Medien usw. nicht verschwinden, wenn eine NC-Wahl stattfindet, und folglich auch keine Zeit brauchen, um nach einer Wahl direkt weiterzumachen, sondern bestimmte Funktionen durchgängig besetzt sind. Darüber hinaus sollten alle diese Funktionen durch eine äquivalente Position auf internationaler Ebene koordiniert werden, um Kohärenz und gemeinsames Handeln in ganz Europa zu gewährleisten.

(Für weitere Informationen zur Begründung und Umsetzung dieses neuen Verfahrens lest bitte den Plan zur Umsetzung der CC-Vision)

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Im Folgenden findet ihr den Abschnitt über die Organisationsprinzipien nationaler Kollektive (NC) mit den empfohlenen Änderungen in Kursivschrift:

 

Sobald die Bewegung in einem Land gereift ist, kann das CC vorschlagen, ein Nationales Kollektiv (NC) zu gründen, um einige der Koordinierungsaufgaben zu übernehmen. Der Vorschlag des CC muss dann vom VC validiert werden.

NCs werden idealerweise aus 8 bis 10 Mitgliedern gebildet, aber je nach Größe des Landes und dem Umfang der dortigen Aktivitäten der DiEM25 können Ausnahmen gemacht werden. Wenn eine solche Ausnahme als notwendig erachtet wird, können die lokalen Mitglieder sie dem CC vorschlagen, das sie prüft und an das VC weiterleitet. Das CC kann auch die Initiative ergreifen, dem VC selbst eine solche Ausnahme vorzuschlagen.

Zusätzlich können die NCs Personen ernennen, die sie bei bestimmten Aufgaben unterstützen. Diese Personen können aufgrund ihrer Funktion an NC-Sitzungen teilnehmen, haben aber kein Abstimmungsrecht bei Entscheidungen (wie z.B. dem Inhalt einer öffentlichen Erklärung usw.). In ihren Verantwortlichkeiten und Pflichten gegenüber DiEM25 werden sie eng mit ihren CC-Kollegen*innen und Kolleg*innen in anderen NCs zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass ihr Handeln im Einklang mit der gesamteuropäischen Identität von DiEM25 steht. Das bedeutet, dass das CC auch das Recht hat, vom NC die Ablösung solcher Funktionsmitarbeiter*innen des NCs zu verlangen, die gegen die Richtlinien und/oder Regeln der Bewegung verstoßen oder die nicht verfügbar oder kooperativ sind. Gegen die Ablösung solcher NC Mitarbeiter*innen kann der/die betreffende NC-Mitarbeiter*in oder das NC innerhalb von 7 Tagen nach der Abberufung Einspruch erheben, woraufhin der Fall an den VC weitergeleitet wird. 

Zunächst wird ein provisorisches nationales Kollektiv vom CC in Absprache mit allen zuständigen DSCs organisiert, und die erste Liste der Mitglieder wird vom VC bestätigt, aber innerhalb von 12 Monaten nach der Aufstellung dieses provisorischen nationalen Kollektivs (NC) müssen Wahlen für die Mitglieder des NC stattfinden. Die danach gewählten Mitglieder haben eine Amtszeit von zwei Jahren.

Die NC-Wahlen werden unter Verwendung der Abstimmungsplattform von DiEM25 und unter Berücksichtigung des transnationalen Charakters der Bewegung durchgeführt. Das bedeutet, dass ALLE Mitglieder von DiEM25 das Recht haben, als Wähler*innen oder Kandidaten*innen an der Wahl einer NC teilzunehmen. Selbstverständlich werden die Mitglieder dazu angehalten, nur dann bei NC-Wahlen abzustimmen, wenn sie mit den Kandidaten*innen und dem politischen Umfeld des jeweiligen Landes vertraut sind.

NC-Mitglieder werden nicht auf Grundlage unterschiedlicher Mandate gewählt, sondern als gleichberechtigte Mitglieder. Von den NC-Mitgliedern wird dann erwartet, dass sie sich untereinander organisieren und die Aufgaben entsprechend ihren Interessengebieten und Fachkenntnissen aufteilen. Fachliche Aufgaben wie Kommunikation (Presse, soziale Medien usw.) überlässt man am besten ernannten NC-Mitgliedern mit einschlägiger Erfahrung und Kompetenz (Funktionsmitarbeitern*innen), die auch unter der Koordination der entsprechenden Kollegen auf europäischer Ebene (CC) arbeiten werden.

Den NCs wird im Rahmen der geltenden nationalen und europäischen Datenschutzgesetze, so weit wie möglich, Zugang zu den Mitgliederdaten in ihrem Land gewährt, und es wird ihnen ermöglicht, direkt mit den Mitgliedern in Kontakt treten zu können.

NCs können offene Briefe unterzeichnen und an nationalen Kampagnen teilnehmen, solange sie zuerst das CC informieren. Antwortet das CC nicht innerhalb von drei Tagen auf Anträge auf Mitunterzeichnung offener Briefe (oder innerhalb von zehn Tagen auf Vorschläge für Kampagnen), an denen ein NC teilzunehmen wünscht, so kann das NC ohne irgendwelche Konsequenzen fürchten zu müssen tätig werden. Das NC muss das spezielle Online-Formular für die Einreichung seines Antrags verwenden, und das CC bei nicht Antwort innerhalb dieser drei bzw. zehn Tage mindestens zweimal kontaktieren, wobei zwischen den Kontaktversuchen mindestens ein Tag liegen muss.

NCs können nicht entscheiden, andere politische Akteure in ihrem Land zu unterstützen oder mit ihnen zusammenzuarbeiten, können aber mögliche Allianzen mit politischen Akteuren identifizieren. Ein solches Bündnis muss dann dem CC vorgeschlagen werden, das es dann entweder dem VC zur Bestätigung empfiehlt oder die Angelegenheit allen Mitgliedern zur Abstimmung vorlegt.

Alle vom NC koordinierten programmatischen Papiere müssen vor ihrer Annahme dem CC vorgelegt werden. Alle programmatischen Papiere, die das CC freigibt, müssen vom VC bestätigt werden. Wann immer das CC Einwände gegen einen Aspekt einer Policy-Empfehlung einer NC hat, muss das CC die Angelegenheit allen Mitgliedern zur Abstimmung vorlegen.

Stimmst du den empfohlenen Änderungen (in Kursivschrift) zu?

Die Abstimmung ist geschlossen

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